Leitsatz:
1. Die in den AGB eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1 %" unterliegt nach § 307 III 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 I 1, II Nr. 1 BGB unwirksam. (amtlicher Leitsatz)
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Bankrecht | Urteile und Beschlüsse
Folgend finden Sie aktuelle als auch relevante Urteile und Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich Bankrecht. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
OLG Karlsruhe, Urteil v. 19.11.2013, 9 U 43/12
Leitsatz:
1. Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages bei Zahlungsrückständen setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus (§ 498 I Ziff. 2 BGB). (amtlicher Leitsatz)
2. Eigener Verwaltungsaufwand des Darlehensgebers kann nicht als pauschaler Verzugsschaden geltend gemacht werden, wenn gleichzeitig Verzugszinsen gemäß § 497 I BGB verlangt werden. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschl. v. 01.04.2014, XI ZR 276/13
Leitsatz:
Hat eine Bürge mehrere Bürgschaftserklärungen in zeitlichem Abstand abgegeben ist zu ermitteln, ob die Parteien jeweils Änderungsverträge, Schuldum- oder Schuldneuschaffungen gewollt haben. Wenn Zweifel verbleiben, ist regelmäßig nur von einem Änderungsvertrag auszugehen.
BGH, Urteil v. 20.03.2014, IX ZR 80/13
Leitsatz:
1. Zahlt der Insolvenzverwalter aus dem Erlös des Verkaufs eines zur Masse gehörenden Grundstücks einen Betrag an einen nachrangigen Grundpfandgläubiger, dessen Recht in der Zwangsvollstreckung offensichtlich wertlos wäre, um dessen Bedingung für die Löschungsbewilligung zu erfüllen, ist weder eine entsprechende Vereinbarung noch die Zahlung selbst insolvenzzweckwidrig, wenn der Betrag ausschließlich zu Lasten eines damit einverstandenen vorrangigen Grundpfandgläubigers geht. (Abgrenzung zu BGH, ZIP 2008, 884). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Beschluss vom 06.03.2014 – V ZB 27/13
Leitsatz:
1. Ist der Sicherungscharakter einer Grundschuld aus der Bestellungsurkunde ersichtlich oder soll eine Bank als Grundschuldgläubigerin eingetragen werden, darf das Grundbuchamt davon ausgehen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert. (amtlicher Leitsatz)
OLG Dresden, Urteil vom 06.02.2014, 8 U 1218/13
Leitsatz:
1) Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf mit der Originalkarte bewirkte Barabhebungen an Geldautomaten, die seit dem 31.10.2009 stattgefunden haben und daher dem Geltungsbereich der §§ 675u bis 675w BGB unterliegen, grundsätzlich weiter anwendbar.
BGH, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12
Leitsatz:
1. Die Kündigung eines Versicherungsvertrages steht einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Widerrufsrecht gem. § 8 IV VVG a. F. erlischt bei analoger Anwendung der Regelungen in §§ 7 II 3 VerbrKrG und § 2 I 4 HWiG nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil vom 11.02.2014, II ZR 273/12
Leitsatz:
1. Die Ursächlichkeit einer Verletzung der Aufklärungspflicht für den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds wird vermutet. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil vom 24.01.2014, V ZR 249/12
Leitsatz:
1. Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil vom 20.02.2014, IX ZR 164/13
Leitsätze:
1. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrentkredit zurück, indem der vorläufige Insolvenzverwalter Einziehungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen widerruft, kann die dadurch bedingte Befreiung von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden. (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil v. 28.01.2014, XI ZR 495/12
Leitsatz:
1. Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen die beratende Bank gerichteten Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung an einem Medienfonds, wenn der Anleger entsprechend dem Fondskonzept nur einen Teil der Einlage eingezahlt und durch Verlustzuweisungen Steuervorteile erlangt hat, die oberhalb der tatsächlich geleisteten Einlage und unterhalb der Nominaleinlage gelegen haben. (amtlicher Leitsatz)
(Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 16/2014)
Die Klägerin hat gegen die beklagte Wirtschaftsauskunftei SCHUFA einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Die Beklagte sammelt und speichert im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen relevant sein können.
OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.12.2013, 1 W 79/13
Leitsatz:
1. Bei einem Darlehensvertrag und einem Vertrag über eine mit Mitteln aus dem Darlehen finanzierte Arbeitslosigkeitsversicherung handelt es sich auch dann um zwei, nämlich verbundene Verträge i. S. d. § 358 ff. BGB, wenn als Versicherungsnehmer des Versicherungsvertrages die Bank bezeichnet ist, aber der Darlehensnehmer der Versicherte und Beitragspflichtige ist, den Obliegenheiten gegenüber der Versicherung treffen (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.12.2009, BGHZ 184, 1; gegen LG Hamburg, Urteil vom 22.01.2010, WM 2010, 2080). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil vom 17.12.2013 - XI ZR 66/13
Leitsatz:
Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank "Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 EUR" ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, weil bei der Nacherstellung von Kontoauszügen für eine ohne weiteres unterscheidbare, große Gruppe von Zahlungsdienstnutzern deutlich geringere Kosten entstehen.
LG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013 - 13 S 108/13
Leitsätze:
1. Vereinbart ein Kreditinstitut mit seinen Kunden (Verbrauchern) standardmäßig im Darlehensvertrag ein Bearbeitungsentgelt, ist diese Klausel nach § 307 BGB auch dann unwirksam, wenn das Entgelt als ausgerechneter Betrag ausgewiesen ist. (amtlicher Leitsatz)
2. Das Kreditinstitut kann als Ausgleich für das unwirksame Bearbeitungsentgelt keine auf höhere Zinsen gerichtete Vertragsanpassung verlangen. (amtlicher Leitsatz)